Ehrenamtliche Arbeit
Art. 21
Die ACLI fördern die ehrenamtliche Arbeit als:
a) Quelle für die Verbandsarbeit;
b) Tätigkeiten im Zeichen der Solidarität mit den Menschen, den Familien und Interesse-Gemeinschaften (welche gemäss den in der Schweiz gültigen Gesetzen organisiert sind) und dies durch entsprechende Vereine, die auf verschiedenen Ebenen ins Leben gerufen werden;
c) Einsatz für die Solidarität und die Zusammenarbeit zwischen Nationalstaaten und Völkern, durch die Teilnahme an internationalen Initiativen, welche zur Friede und Weltoffenheit erziehen.